Wie kann ich Hinweise über das Hinweisgeberportal einreichen?

Veröffentlicht von A.M. Hoffmeister am

Bevor Sie einen Hinweis über das Portal abgeben, ist es wichtig, Informationen über den Vorfall zu sammeln. Dazu gehören zum Beispiel:

  • das Datum,
  • die Uhrzeit,
  • der Ort und
  • die Namen beteiligter Personen oder
  • andere Details.

Auf der Startseite finden Sie den Knopf „Meldung eingeben“. Dieser führt Sie zu einem Formular. Dort werden Ihnen Fragen zu Ihrem Hinweis gestellt. Bitte beantworten Sie diese Fragen so ausführlich wie möglich. Sie können auch Bilder und Dokumente hochladen, die als Beweismittel dienen können.

Sie können den Hinweis anonym abgegeben. Sie können auch Ihren Namen angeben. Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihre Identität preiszugeben, kann dies die Untersuchungen und die Bearbeitung Ihres Hinweises erleichtern. Unabhängig von Ihrer Wahl werden Ihre Informationen vertraulich behandelt. Nachdem Sie eine Meldung eingereicht haben, erhalten Sie die Bestätigung.

Wir weisen Ihnen Ihren persönlichen Zugangscode zu. Bitte notieren Sie sich diesen sorgfältig. Nur mit diesem Code können Sie sich später wieder im Portal einloggen.

Über der Zugangscode können Sie den Bearbeitungsstatus Ihrer Meldung prüfen, Ihre Meldung ergänzen, anonym mit den zuständigen Personen kommunizieren oder auf Rückfragen antworten.

Es ist wichtig, dass Sie sich regelmäßig mit Ihrem Code einloggen und mögliche Rückfragen beantworten. Sie erleichtern so die Bearbeitung und helfen mit zusätzlichen Informationen, schnelle eine begründete Entscheidung zu finden.

Spätestens 3 Monate nach Eingangsbestätigung finden Sie in dem Portal eine Rückmeldung zum Ermittlungsstand, Informationen zu geplanten oder bereits durchgeführten Maßnahmen und die Gründe dafür. Diese Rückmeldung können Sie im Portal mithilfe Ihres Zugangscodes einsehen.

Bitte bewahren Sie Ihren Zugangscode sorgfältig auf, da Ihr Postfach nur mit diesem Code zugänglich ist. Weitere Informationen erhalten Sie auch in den FAQs.

Externe Meldestellen

Sie haben auch die Möglichkeit, die zuständige externe Meldestelle zu kontaktieren. Eine externe Meldestelle ist eine Behörde, an die mündlich oder schriftlich Informationen über Fehlverhalten in Unternehmen mitgeteilt werden können.

Die zentrale externe Meldestelle ist beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingerichtet. Außerdem gibt es weitere externe Meldestellen mit Sonderzuständigkeiten bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie beim Bundeskartellamt. Informieren Sie sich bitte in Zweifelsfällen auch auf den Webseiten dieser Meldestellen.

Der Gesetzgeber empfiehlt jedoch, vorrangig die interne Meldestelle zu nutzen, wenn im Unternehmen effektive Maßnahmen gegen den Verstoß ergriffen werden können und Sie keine beruflichen Nachteile befürchten müssen. Die interne Meldestelle bietet in der Regel den Vorteil, dass sie speziell für Hinweise aus Ihrem Unternehmen eingerichtet wurde. Dadurch kann schnell eine zielgerichtete Untersuchung und eine angemessene Reaktion auf den Hinweis erfolgen.

Diese interne Meldestelle wird vom Branchenverband betreut. Der Verband ist unabhängig und unparteiisch. Seine Aufgabe besteht darin, Hinweise objektiv und neutral anzunehmen und entsprechend zu bearbeiten.

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